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Ein- und Ausreise, Zoll

Welche Reiseunterlagen benötige ich für die Einreise?

Gültiger Reisepass

Für deutsche Staatsbürger gilt:
Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Personalausweis reicht nicht aus. Bei einem vorläufigen Reisepass ist zusätzlich ein Visum nötig.

US Visa Waiver Programm

Zur Einreise ohne Visum („Visa Waiver“-Programm) berechtigt der maschinenlesbare (rote) Reisepass deutsche Staatsangehörige, wenn sie als Touristen, Geschäftsreisende oder als Transitpassagiere i.d.R. für maximal 90 Tage in die USA mit einer Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können und im Besitz einer ESTA-Registrierung sind.

ESTA-Registrierung

Alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms in die USA einreisen, müssen vor der beabsichtigten Einreise unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA = Electronic System for Travel Authorization) einholen.
Die ESTA-Registrierung sollte man möglichst früh erledigen, die Behörden empfehlen mindestens 3 Tage vor Abreise.
Wenn man registriert ist, gilt eine erteilte Einreiseerlaubnis für beliebig viele Einreisen innerhalb von 2 Jahren.
Die Kosten für die ESTA-Registrierung betragen derzeit 14 USD, Bezahlung ausschließlich mit Kreditkarte, alternativ auch über Dritte (z.B. Reisebüro).

Visum

Wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist ein Visum zur Einreise erforderlich. Das Visum kann bei den zuständigen US-Botschaften oder -Generalkonsulaten beantragt werden.

Zollbestimmungen

Bei der Einreise in die USA

Geschenke bis 100 USD dürfen zollfrei eingeführt werden.

Die Zollbeamten dürfen neben dem Gepäck auch die Daten auf Laptops, Mobiltelefonen, Kameras etc. durchsuchen.

1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten bzw. 50 Zigarren (keine kubanischen!) bzw. 2 kg Tabak dürfen eingeführt werden.

Lebensmittel (z.B. Fleisch, Fleischprodukte, frische Lebensmittel, Süßigkeiten mit Alkoholfüllung) und Pflanzen dürfen nicht eingeführt werden. Dies wird bei der Einreise sehr streng kontrolliert, speziell ausgebildete Spürhunde sind im Einsatz.

Medikamente mit betäubender Wirkung oder solche, die abhängig machende Stoffe enthalten, dürfen für den persönlichen Bedarf nur mit ärztlichem Attest mitgebracht werden. Solche Medikamente unbedingt im Handgepäck transportieren und bei Einreise angeben.

Auf der Rückreise nach Europa

Der deutsche und österreichische Zoll erlauben für den persönlichen Gebrauch folgende Freimengen:

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
  • Arzneimittel: die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • andere Waren bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro (bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro)

In die Schweiz dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Unter die Wertfreigrenze fallen auch Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere. Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen insgesamt 5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 18 % Vol. und insgesamt 1 Liter mit einem Alkoholgehalt über 18 % Vol. sowie insg. 250 Stück Zigaretten/Zigarren oder insgesamt 250 g andere Tabakfabrikate.